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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundezentrum Absolut Walter Götz:
1
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Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen: altersangemessenen) Impfschutz verfügen. Den Nachweis hierfür ist von der/die Teilnehmer/in an der Hundeschule unaufgefordert zu erbringen. Dieser Nachweis ist auch nach einer Impfauffrischung unaufgefordert zu erbringen.
2.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit optimalen Leistungen für den Besuch in Hundeschulen abgeschlossen sein. Der/die Teilnehmer/in hat dabei zur eigenen Sicherheit die Haftung laut §833 BGB zu beachten.
3.
Die Kursleiter behalten sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Das gilt auch für alle Seminare und Trainingscamps im Ausland. Die Unterrichts-, Seminar- oder Trainingscampgebühr wird in diesen Fällen anteilig zurück erstattet.
4.
Nach Abschluss der Unterrichtsvereinbarung für einen Gruppen- / Erziehungskurs ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet, auch wenn er/sie die Ausbildung vorzeitig beendet, es sei denn er/sie hat für die vorzeitige Beendigung der Ausbildung (Gruppen- / Erziehungskurs) einen wichtigen Grund. Ein Nachweis über den wichtigen Grund ist vom Teilnehmer unverzüglich zu erbringen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung der Kursgebühr. Bei nicht voll in Anspruch genommenen Ausbildungspaketen entfällt in diesem Fall der Sondernachlass gegenüber der jeweiligen Leistung und es wird eine Pauschale Stornogebühr von Euro 20,00 berechnet. Für Seminarveranstaltungen, Vorträge, Trainingscamps etc. gelten die im Anmeldeformular extra aufgeführten und eigenen Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Veranstaltung. Ortswechsel behält sich das Hundezentrum Absolut Walter Götz vor.
5.
Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus zu bezahlen, per Banküberweisung oder in Bar ohne Abzug. Eine Übertragung von vereinbarten und bezahlten Unterrichtseinheiten an Dritte ist nicht zulässig.
6.
Ein Gruppen- / Erziehungskurs (in der Regel wöchentlich) setzt sich aus 6 bzw. 8 Unterrichtseinheiten (z.B. beim Welpenunterricht) mit jeweils 60 Minuten und einer maximalen Gültigkeitsdauer von 2 Monaten ab Beginn der ersten in Anspruch genommenen Einheit oder aus 10 Unterrichtseinheiten (z.B. Junghundeunterricht, Erwachsenenhundeunterricht) mit jeweils 60 Minuten und einer maximalen Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ab Beginn der ersten in Anspruch genommenen Einheit zusammen. Wird eine Unterrichtseinheit seitens dem Hundezentrum Absolut Walter Götz abgesagt, so verlängert sich die maximale Gültigkeitsdauer der 2 bzw. 3 Monatskurse um eine weitere Woche. Dies betrifft jedoch nicht die festgelegten 6, 8 bzw. 10 Unterrichtseinheiten pro Gruppenkurs. Eine Absage von einzelnen Einheiten am Gruppenkurs seitens der/die Teilnehmer/in ist nicht erforderlich, sie ist jedoch zur besseren Planung und Vermeidung von Wartezeiten am Unterrichtsbeginn erwünscht.
7.
Die Kursleiter behalten sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt.
8.
Bei Anfahrten wird generell ein Kilometergeld in Höhe von Euro 0,50 pro gefahrenen Kilometer berechnet.
9.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem/der Teilnehmer/in abhängt.
10.
Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und/oder seinem/ihrem Hund verursachten Schäden, das gilt auch für freilaufende und spielende Hunde. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden-) Hunde, nicht am Unterricht teilnehmende Hunde und auch Kinder.
11.
Kinder unter 18 Jahren können nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten einen Kurs belegen.
12.
Eine Einzeltrainingseinheit beläuft sich auf 60 Minuten. Je nach Bedarf können Einzelstunden zeitlich verlängert werden, die dann mit dem angegebenen Preisaufschlag dementsprechend versehen werden. Dasselbe gilt für Beratungsgespräche/Anamnese mit einer Dauer von 90 Minuten. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichtes muss mindestens 24 Stunden vorher durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde angerechnet.
13.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Hundezentrum Absolut Walter Götz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes der Kursleiter.
14.
Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
15.
Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden bzw. sonstiger Veranstaltungen im Einzel- und Gruppenunterricht, gleich an welcher Örtlichkeit, erfolgt auf eigenes Risiko.
16.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Folgende Punkte bezüglich der Zulässigkeit von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen während dem Unterricht und aller Veranstaltungen vom Hundezentrum Absolut Walter Götz und der Urheberrechte an Unterrichts- und Seminarunterlagen sind ausnahmslos zu beachten: Während den Veranstaltungen des Hundezentrum Absolut Walter Götz ist es den Teilnehmern grundsätzlich nicht gestattet Bild-, Ton- und Videoaufnahmen anzufertigen und diese zu veröffentlichen, das gilt auch für den Eigen- und Privatgebrauch. Das Hundezentrum Absolut Walter Götz ist berechtigt, während den Veranstaltungen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen anzufertigen, zu verwenden und diese zu veröffentlichen, sofern in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung darauf hingewiesen wird und die Teilnehmer dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widersprechen. Alle ausgegebene Unterrichts- und Seminarunterlagen, Manuskripte und Seminarinhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
17.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundezentrum Absolut Walter Götz zusätzlich für Veranstaltungen, Seminare, Workshops, Vorträge, Trainingscamp:
§ 1 Veranstalter
Als Veranstalter tritt das Hundezentrum Absolut Walter Götz auf. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung beteiligt sind und als separate Anbieter auftreten, z.B.: Hotelbetreiber, Gastronomiebetriebe, Verkehrsbetriebe.
§ 2 Leistungserbringung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in den Anmeldebestätigungen gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an den Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar, verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.
§ 3 Haftung
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Schäden, die von diesem grob oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Teilnehmer haftet für alle die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden. Bei Durchführung von Trainingscamps tritt das Hundezentrum Absolut Walter Götz ausdrücklich NICHT als Reiseveranstalter auf. Das Hundezentrum Absolut Walter Götz bietet im Trainingscamps ausschließlich die Leistung Hundeerziehung- und ausbildung an, alle weiteren Leistungen (z.B. Unterkunft, Verpflegung, An- und Rückfahrt, Bergbahnfahrt, etc.) sind von dem/der Teilnehmer/in selbst zu wählen, zu buchen und zu bezahlen.
§ 4 Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche Anmeldung des Teilnehmers, als verbindliche Absichtserklärung und durch Bestätigung in Form einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt, welches der schriftlichen Form, auch Email möglich, bedarf.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung der Veranstaltungsgebühr
Die Fälligkeit und Zahlungsform der Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Teilnahmebestätigung.
§ 6 Rücktritt
Der Veranstalter hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht bis zu acht Tagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfindet oder wenn der oder die Referent/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist. Der/die Teilnehmer/in kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, in schriftlicher Form, von dem Vertrag zurücktreten. Für diesen Rücktritt werden nachfolgende Stornokosten fällig:
Nach schriftlicher Anmeldung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20,00, Ausnahme sind jegliche Trainingscamps von Euro 120,00.
bis zu 4 Monaten vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 20% der Veranstaltungsgebühr, Ausnahme sind jegliche Trainingscamps im Ausland mit 100% der Veranstaltungsgebühr.
bis zu 2 Monaten vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 40% der Veranstaltungsgebühr, Ausnahme sind jegliche Trainingscampsim Ausland mit 100% der Veranstaltungsgebühr.
bis zu 4 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungsgebühr, Ausnahme sind jegliche Trainingscamps im Ausland mit 100% der Veranstaltungsgebühr.
bis zu 2 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 60% der Veranstaltungsgebühr, Ausnahme sind jegliche Trainingscamps im Ausland mit 100% der Veranstaltungsgebühr.
ab 2 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn ist die volle Veranstaltungsgebühr fällig, es erfolgt keine Rückerstattung.
§ 7 Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.
§ 8 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Landau.

Stand: 31.12.2021

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hundezentrum Absolut Walter Götz können Sie als schriftliche Papierversion auch auf dem Trainingsgelände im Aushang einsehen und natürlich auf Wunsch vor dem Unterricht ausgehändigt bekommen, sprechen Sie uns dafür bitte persönlich an.