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Verhaltensregeln



Verhaltensregeln in der Hundeschule, in der Natur und in der Gesellschaft


Führe Deinen Hund immer so in der Natur und Gesellschaft, dass er keinen Menschen, keinen anderen Hund und auch kein anderes Tier belästigt oder gefährdet!


Wir, vom Hundezentrum Absolut, schulen unsere Teams auch neben der so wichtigen Erziehung und Ausbildung zu einem unter Signal stehenden, sicheren und gesellschaftsfähigen Hund zusätzlich auch alle Hundehalter zu sachkundigen und geschulten Hundeführern in allen erdenklichen Situationen des modernen Lebens.

Wir schulen und informieren Euch mit allen Inhalten zum Thema Hund von:
Tierschutzgesetz, Tierschutz Hundeverordnung, Naturschutzgesetz, Landeshundegesetze, Gefahrenabwehrverordnungen, Bundes- und Landesjagdgesetze, Waldgesetze, Forstgesetze, kommunale Rechtsvorschriften, öffentliche und private Rechtsvorschriften und Verordnungen und Entscheidungen der EU.

Im Allgemeinen sind beim Führen eines Hundes immer die jeweiligen Landeshundegesetze und die Gefahrenabwehrverordnungen zu beachten (betrifft u.a. eine eventuelle örtliche Leinenpflicht). Zudem ist zu erwähnen, dass sich die beiliegenden Hundeverordnungen seitens der betreffenden Gemeinden und Städte aktualisieren können. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind zu entsorgen, dazu sind spezielle Kottüten mitzuführen die in einem dafür vorgesehenen und geschlossenen Restmüllbehälter oder an unseren Trainingsgeländen von uns gestellten Hundetoilettenbehältern zu entsorgen sind. Zudem ist darauf zu achten, dass die Hunde sich nicht auf den Flächen von Weide- und Futterwiesen lösen (Futter für Weidetiere in Form von Gras, Heu und Stroh).

In Bezug auf unsere Standorte D-Offenbach an der Queich und A-St. Johann in Tirol ist bitte folgendes zu beachten:
D-Offenbach an der Queich: Vor dem Trainingsgelände ist ausnahmslos Leinenpflicht (öffentlicher Bereich mit Parkplatz und fahrenden Autos). Die Wiese rund um die Grillhütte ist ausdrücklich keine Hundewiese und gehört zur Grillhütte und deren Gästen. Beachtet bitte dass die angrenzenden Queichwiesen als Futterwiesen dienen und dort ausnahmslos eine behördliche Leinenpflicht (zur Leinenlänge siehe Landeshundegesetz RLP) herrscht, siehe aufgestellte Hinweisschilder.
A-St. Johann in Tirol: Vor dem Trainingsgelände ist ausnahmslos Leinenpflicht (Gelände des Berghotel Pointenhof). Die Wiese neben dem Berghotel Pointenhof ist ausdrücklich keine Hundewiese und gehört zum Berghotel und deren Gästen. Beachtet bitte dass die angrenzenden Wiesen als Futterwiesen für die Kühe dienen und dort ausnahmslos eine behördliche Leinenpflicht (zur Leinenlänge siehe Landeshundegesetz Tirol) herrscht.

Wir denken diese Verhaltensregeln finden Euer Verständnis. Wir möchten uns vorab für Eure Unterstützung bedanken.

Sachkundige Hundehalter mit gut erzogenen Hunden genießen eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und fördern zusätzlich das positive und angenehme Bild des Hundes in der heutigen Gesellschaft.

Dieses Bild erreicht man als Hundeführer indem man die oben beschriebenen Punkte durch vorausschauendes Denken und Handeln jeden Tag auf das Neue "lebt" und sich in die Lage des Gegenübers versetzt der vielleicht kein Hundeliebhaber oder bezüglich Hunde einfach unerfahren ist.

Weitere und zusätzliche Informationen erhaltet Ihr auch unter: Hundeführerschein oder sprecht uns direkt an!


(Zum Vergrößern das Bild Anklicken.)